Weichenstellungen im Bündnis für Wohnungsneubau

26.6.2022
Noch nie war die Situation so drängend, endlich für Entspannung auf dem Mietmarkt in der wachsenden Stadt zu sorgen.

100.000 Wohnungen bis zum Jahr 2026 – das ist ein ambitioniertes Ziel. Es ist richtig, sich ambitionierte Ziele zu setzen. Derer hatte sich auch die CDU Berlin in ihrem Wahlprogramm verschrieben. Denn noch nie war die Situation so drängend, endlich für Entspannung auf dem Mietmarkt in der wachsenden Stadt zu sorgen.  

 

Als Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau habe ich an dem Bündnis teilgenommen, mitgerungen und es schlussendlich mitgetragen. Aber auch als stellvertretende CDU-Landesvorsitzende freue ich mich, wenn der Berliner Wohnungsbau vorankommt. Umso bedauerlicher, dass zwei Bündnispartner ausgestiegen sind. Insbesondere der Mieterverein hat hart verhandelt, viele Errungenschaften für die Mieter in Berlin erreicht – Verbesserungen bei der sozialen Wohnraumförderung, Änderungen beim Modell der kooperativen Baulandentwicklung sowie beim Schutz von WBS-berechtigten Haushalten -, um dann im letzten Moment einen Rückzieher zu machen. Die mieterschützenden massiven Zugeständnisse sind trotzdem Teil des Papiers geblieben.

 

Ressourcenschonend bauen, Bürokratie abbauen, Vorschriften reduzieren

 

Gemeinsames Ziel des Bündnisses ist es, das ressourcenschonende Bauen aktiv voranzutreiben und Recycling von Baustoffen zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Dazu braucht es jedoch eine Anpassung der Mantelverordnung, damit Recycling-Baustoffe nicht länger als Abfall, sondern als gleichwertige Ersatzbaustoffe definiert werden. Und nicht zuletzt dürfen wir nicht negieren, dass die steigenden Materialpreise die Baupreise massiv erhöhen. Wenn dies vom Land nicht abgefedert wird, können weder die öffentlichen, noch die privaten Bauherren, in den notwendigen Größenordnungen bauen. Um die steigenden Kosten abzufangen, ist es notwendig, an anderen Stellen, auf die man Einfluss hat, Kosten zu sparen. Dies kann durch verkürzte Planungs- und Genehmigungsverfahren erreicht werden, durch die im Koalitionsvertrag und der Bündnisvereinbarung verankerte Genehmigungsfiktion und durch die Reduzierung einer Vielzahl anderer Vorschriften, maßgeblich in der Landesbauordnung und im Vergaberecht. 

 

Dass neue Planungsverfahren für den Wohnungsbau innerhalb von drei Jahren abzuschließen sind, ein Mechanismus bei Fristüberschreitungen etabliert wurde und eine Verständigung auf die digitale Bauakte erfolgt ist, ist zu begrüßen. Nun gilt es, die Umsetzung beherzt anzugehen. Denn das eine sind politische Erklärungen, das andere sind die Mühen der Ebene. Es gibt keinen einfachen Schalter, der umgelegt werden könnte. Jeder einzelne Schritt ist komplex und mühevoll. Vor allem erfordert er Realismus. Ob dieser von allen Bündnispartnern an den Tag gelegt wird, wird sich erst noch zeigen müssen.

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