Manja Schreiner: Antidiskriminierungsgesetz ist Symbolpolitik

19.6.2020
Wieder einmal zeigt der Berliner Senat, dass gut gemeint noch lange nicht gut gemacht ist. Diesmal ist die Innenpolitik Spielwiese für die Ideologie von R2G.

Mit ihrem Antidiskriminierungsgesetz wollen sie Diskriminierung bekämpfen. Grundsätzlich ein wichtiges Anliegen und nach dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch sicher eine Aufgabe für Gesellschaft und Politik. Aber ist sie wirklich ein Grundübel im öffentlichen Dienst? Was rechtfertigt dieses große Misstrauen der Dienstherren aus der Politik gegenüber der Exekutive, den Polizisten, den Angestellten im öffentlichen Dienst, vom Lehrer bis zum Erzieher? Woher kommen die Zweifel daran, dass diese Menschen ihre tägliche Arbeit orientiert am Grundgesetz und seinen Werten verrichten? Und warum nimmt sich der amtierende Senat das Recht heraus, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst unter Generalverdacht zu stellen?

Manja Schreiner: Wo sind die Zahlen, die ein solches Gesetz begründen?

In der Begründung des Gesetzes ist auffällig, dass das Antidiskriminierungsgesetz nicht mit Zahlen, Daten und Fakten unterlegt ist. Es wird schlicht behauptet, es gebe eine Gesetzeslücke. Dazu kann ich nur sagen: Natürlich gibt es Dinge, die gesetzlich nicht geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber ist nicht dazu da, jeden Eventualfall abzudecken. Er hat einen Ordnungsrahmen zu setzen. Ist es tatsächlich so, dass von den Mitarbeiten im Öffentlichen Dienst übermäßig diskriminiert wird? Gibt es Zahlen für Berlin, die einen entsprechenden Regelungsbedarf begründen? Das Misstrauen den eigenen Leuten gegenüber, das sich im Berliner Antidiskriminierungsgesetz spiegelt, macht mich fassungslos. Beispiel Polizei: Sie hat jede Unterstützung verdient. Es sind die Polizeibeamten in Berlin, die tagtäglich den Kopf hinhalten müssen. Warum gibt ihr oberster Dienstherr Kriminellen ein Instrument an die Hand, diejenigen zu kriminalisieren, die Recht und Ordnung durchsetzen wollen? Zurecht sagen die Innenminister anderer Länder, dass sie ihre Beamten bei Aushilfseinsätzen in Berlin dieser Gefahr nicht aussetzen wollen. „Verrückt“, „ein schlechter Witz“, „ideologisch verblendet“ – so wird dieses Gesetz über die Landesgrenzen hinweg aufgenommen. Aber stellen wir uns unsere zahlreichen Großlagen ohne die Unterstützung der anderen Bundesländer vor!

Mit diesem Misstrauensvotum gegenüber den eigenen Behörden und der Umkehr der Beweislast, betreibt der Berliner Senat genauso Symbolpolitik wie mit der Verpflichtung von Auftragnehmern öffentlicher Aufträge. Auch sie müssen auf einem Formblatt nachweisen, dass sie ihren Betrieb diskriminierungsfrei führen. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz wird seine eigene Überflüssigkeit in der Realität unter Beweis stellen. Am Ende wird sich diese Schaufensterpolitik selbst entlarven. Schlimm ist nur, dass Polizei und Verwaltung sich dem Generalverdacht ausgesetzt sehen müssen.

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